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AGB

1. Geltung der Bedingungen

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der DCT Delta Swiss AG erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2. Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Angebote von DCT Delta Swiss AG in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für DCT Delta Swiss AG erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt.

  2. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

  3. Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.

3. Preise

  1. Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag.

  2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten, ink. 7.7% MwSt.

  3. Bei Wiederverkäufer gelten die Preise exkl. 7.7% MWSt auf die Wiederverkaufspreise.

4. Liefer- und Leistungszeit

  1. Ab Lager verfügbare Artikel werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden ausgeliefert.

  2. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch DCT delta Swiss AG steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von DCT delta Swiss AG durch Zulieferanten und Hersteller. In keinem Fall begründen Lieferverzögerungen Schadenersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.

  3. Die Versandkosten verstehen sich inklusive Nachnahme- Gebühr für Lieferungen innerhalb der Schweiz. Wird auf der Bestellung vom Kunden nichts Gegenteiliges angegeben, so behält sich die DCT Delta Swiss AG vor, wahlweise Komplett- oder Teillieferungen durchzuführen.

5. Annahmeverzug

  1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann DCT Delta Swiss AG die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. DCT Delta Swiss AG ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

6. Lieferung

  1. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der DCT Delta Swiss AG und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.

7. Gefahrenübergang

  1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch DCT Delta Swiss AG hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.


8. Gewährleistung / Garantie

  1. Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 1 Jahr, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

  2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.

  3. Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist ausgeschlossen.

  4. Gewährleistungsansprüche gegen DCT Delta Swiss AG stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar..

  5. Wir gewähren keine Garantie auf Satelliten Pay TV Karten, Smartcards sowie auf programmierbare CI Module. Stellt ein Pay TV Veranstalter sein Angebot frühzeitig ein, oder meldet ein Lieferant insolvenz an, übernimmt DCT Delta Swiss AG keine Haftung dafür, somit bleibt ein Rückgaberecht solcher Artikel ausgeschlossen.

  6. Innerhalb der Garantiezeit von 12 Monaten behält sich DCT Delta Swiss AG vor, bei Artikeln welche nicht mehr zu reparieren, oder nicht mehr lieferbar sind, einen gleichwertigen Ersatzartikel zur Abgeltung der Garantieansprüche auszuhändigen. Die Ersatz- oder Tauschartikel berechtigen zu keiner Garantiezeitverlängerung. Für jegliche Änderung der Produkte bleibt die Garantiezeit ab dem ersten Kaufdatum als verbindlich.

9. Retouren

  1. Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit ausgefülltem Reparaturformular sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an die DCT Delta Swiss AG zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Für Produkte, bei denen kein Fehler bei unserer Kontrolle festgestellt werden, erhebt die DCT Delta Swiss AG Anspruch auf Verrechnung des Prüfaufwandes dem Käufer gegenüber.

  2. Wir haben gegenüber unseren Kunden keinerlei Aufbewahrungspflicht. Sollte ein Kunde einen Reparaturgegenstand 3 Monate nach Fertigstellung nicht abholen oder die Annahme verweigern, so kann dieser nach unserem Ermessen entweder entsorgt oder zur Deckung unserer Kosten der Reparatur veräussert werden. Ein Anspruch auf das Gerät nach Ablauf der genannten Frist besteht nicht.

  3. Auf Pay TV Abo Smartkarten besteht keine Rücknahmepflicht unserseits, da die Karten durch Einstecken in das Gerät entwertet werden.

  4. Der Käufer hat bei einer Retoure ausschliesslich das Recht auf eine Warengutschrift. Es besteht kein Recht auf Barrückzahlungen oder Rücküberweisungen.

10. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von DCT Delta Swiss AG


11. Zahlung

  1. Die Kaufpreise sind in bar, per Vorauskasse sowie bei Postversand per Nachnahme zu begleichen. Wiederverkäufer können auf Rechnung beliefert werden. Voraussetzung dazu bildet eine Bestellung auf offiziellem Briefpapier von einer dazu berechtigen Person. Solche Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Skonti sind ausgeschlossen. Bei verspäteter Zahlung wird ein bankenüblicher Verzugszins berechnet. Die gelieferte Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung im Eigentum der DCT Delta Swiss AG

  2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.

  3. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 10 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist DCT Delta Swiss AG auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.

  4. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

12. Haftungsbeschränkung

  1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
     

13. Urheberrechte / Software-Gewährleistung

  1. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers.

14. Datenschutz

  1. DCT Delta Swiss AG ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

15. Gerichtsstand

  1. Altdorf/UR ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

 

Altdorf, 1.1.2010

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